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KONZERTBESUCH IN CORONA-ZEITEN

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Für alle Nightingale-Konzerte gilt bis auf weiteres die 3G-Regel:

Der Besuch ist für geimpfte, genesene und getestete Personen möglich,

die entsprechende Nachweise vor Betreten des Konzertbereichs vorzeigen können. Bitte bringen Sie deshalb Ihren Personalausweis, Ihren Impfnachweis (gelber Impfausweis oder App) bzw. ein aktuelles negatives Testergebnis (Antigen-oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) mit.

Im gesamten Gebäude besteht Maskenpflicht, auch auf dem Platz im Konzert. Um den gebotenen Mindestabstand einhalten zu können, bleibt die Publikumszahl reduziert. Die detaillierten Regeln finden Sie folgend, Grundlage ist die

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
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